All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) – Seminare -

  1. Ver­an­stal­tungs­ge­büh­ren
    Die Ver­an­stal­tungs­ge­büh­ren wer­den inner­halb von zwei Wochen nach Erhalt der Rech­nung fäl­lig. Es kann nur der gesam­te Semi­nar­block gebucht wer­den; die Buchung von Ein­zel­ver­an­stal­tun­gen ist nicht mög­lich. Bei gleich­zei­ti­ger Anmel­dung bei­der Eltern­tei­le gewäh­ren wir einen Rabatt. Aus didak­ti­schen Grün­den ist die Teil­neh­mer­zahl begrenzt, daher wer­den die Anmel­dun­gen in der Rei­hen­fol­ge des Zah­lungs­ein­gangs berück­sich­tigt.
    Die Semi­nar­ge­büh­ren beinhal­ten die Geträn­ke im Semi­nar­raum und in den Vor­mit­tags- und Nach­mit­tags­pau­sen. In allen Semi­na­ren ist das Mit­tag­essen inklu­si­ve eines alko­hol­frei­en Geträn­kes an allen Semi­nar­ta­gen in der Gebühr ent­hal­ten. Außer­dem sind die Semi­nar- und Schu­lungs­ma­te­ria­li­en im Preis inbe­grif­fen.
    Über­las­se­ne Semi­nar- und Schu­lungs­ma­te­ria­li­en oder Tei­le dar­aus dür­fen ohne unse­re vor­he­ri­ge schrift­li­che Geneh­mi­gung zu kei­ner Zeit foto­me­cha­nisch oder elek­tro­nisch ver­viel­fäl­tigt an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Das Glei­che gilt für Über­set­zun­gen der Semi­nar- und Schu­lungs­un­ter­la­gen.
    Zusätz­lich anfal­len­de Über­nach­tungs- / Park- und Ver­pfle­gungs­kos­ten sind direkt mit dem Hotel abzu­rech­nen.

    2. Absagen/Stornierungen
    Bei Stor­nie­rung von Semi­na­ren weni­ger als vier Wochen vor Beginn bleibt die Semi­nar­ge­bühr in vol­ler Höhe fäl­lig. Bei einer Stor­nie­rung mehr als vier Wochen vor Beginn wird nur eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von EUR 125,– erho­ben.
    Nimmt ein Teil­neh­mer die Leis­tung nicht oder nur zum Teil in Anspruch, besteht für den nicht in Anspruch genom­me­nen Teil kein Rück­ver­gü­tungs­an­spruch. Es ist nicht zuläs­sig bei eige­ner Ver­hin­de­rung eine ande­re Per­son (z. b. Part­ner oder Part­ne­rin) das Semi­nar besu­chen zu las­sen.
    Bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grun­des – ins­be­son­de­re bei Erkran­kung der Refe­ren­tin / des Refe­ren­ten oder bei zu gerin­ger Teil­neh­mer­zahl oder einem ande­ren nicht von ihr / von ihm zu ver­ant­wor­ten­den Grund – sind wir berech­tigt, die Ver­an­stal­tung gegen vol­le Erstat­tung der bereits gezahl­ten Teil­neh­mer­bei­trä­ge abzu­sa­gen.
    Muss aus einem wich­ti­gen Grund ein Ter­min abge­sagt wer­den, kann in Abspra­che mit den Teil­neh­mern ein Ersatz­ter­min gefun­den oder der antei­li­ge Bei­trag für die­sen Ter­min erstat­tet werden.

    3. Inhalt und Ablauf des Semi­nar­pro­gramms
    Die Ver­an­stal­tung wird ent­spre­chend der Beschrei­bung in der Anmel­dung vor­ge­nom­men, Abwei­chun­gen blei­ben jedoch vor­be­hal­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re dann, wenn:
    -    das Semi­nar nicht wie geplant aus­ge­stal­tet wer­den kann,
    -    fach­li­che Vor­aus­set­zun­gen der Teil­neh­mer nicht erfüllt sind,
    -    ande­re Inhal­te mit den Teil­neh­mern abge­spro­chen wer­den,
    -    tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen die Durch­führ­bar­keit der Inhal­te erschwe­ren oder unmög­lich machen.
    Es besteht kein Anspruch auf einen spe­zi­el­len Dozen­ten, auch wenn die­ser als Dozent ange­kün­digt ist. Maß­geb­lich sind allein die vor­ge­se­he­nen Semi­nar­in­hal­te. Wir behal­ten uns vor, Semi­na­re als Online-Semi­na­re statt­fin­den zu las­sen. Die jewei­li­ge Tagungs­ge­bühr wird Ihnen pro Ver­an­stal­tung im Nach­gang erstat­tet.
    Wird bei einer Semi­nar­ver­an­stal­tung nichts ande­res ver­ein­bart, so ergibt sich der maß­geb­li­che Schu­lungs­in­halt aus der Kurs­be­schrei­bung auf den Web­sei­ten, den Bro­schü­ren oder dem Ein­la­dungs­schrei­ben.
    Alle Ver­an­stal­tun­gen wer­den mit dem Ziel durch­ge­führt, den größt­mög­li­chen Nut­zen zu ver­mit­teln. Jedes Semi­nar wird nach dem der­zei­ti­gen Stand wis­sen­schaft­li­cher Erkennt­nis­se sorg­fäl­tig vor­be­rei­tet und durch­ge­führt. Für erteil­ten Rat oder die Ver­wer­tung der erwor­be­nen Erkennt­nis­se über­neh­men wir kei­ne Haftung.

    4. Daten­schutz
    Wir wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Teil­neh­mer ver­trau­lich behan­deln und nur gemäß den daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen ver­wen­den. Die vom Teil­neh­mer über­mit­tel­ten Daten wer­den in unse­rer Kun­den­da­tei gespei­chert und zum Zwe­cke der Erbrin­gung der Leis­tung und zur Abrech­nung ver­ar­bei­tet, genutzt und – soweit not­wen­dig – an dafür beauf­trag­te Dienst­leis­ter wei­ter­ge­ge­ben. Soweit vom Teil­neh­mer nichts Ande­res gewünscht wird, wer­den wir den Teil­neh­mer zukünf­tig über unser Semi­nar­pro­gramm und unse­re Semi­nar­ver­an­stal­tun­gen infor­mie­ren. Der Teil­neh­mer kann sei­ne Ein­wil­li­gung hier­zu jeder­zeit wider­ru­fen. Details ent­neh­men Sie unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung (https://www.pflegekinder-web.de/j/privacy).

    5. Ver­trau­lich­keit
    Sie sind ver­pflich­tet, alle Infor­ma­tio­nen über ande­re Teil­neh­mer oder Drit­te, die Sie im Semi­nar erlan­gen, ver­trau­lich zu behan­deln und nicht an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben. 

  1. Nut­zung der Semi­nar­in­hal­te
    Die im Rah­men des Semi­nars bereit­ge­stell­ten Inhal­te, Mate­ria­li­en, Prä­sen­ta­tio­nen und alle sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen (nach­fol­gend “Semi­nar­in­hal­te”) sind aus­schließ­lich für die per­sön­li­che Nut­zung der Teil­neh­men­den im Zusam­men­hang mit dem Semi­nar bestimmt. Eine Ver­wen­dung der Semi­nar­in­hal­te für beruf­li­che, kom­mer­zi­el­le oder ander­wei­tig gewerb­li­che Zwe­cke ist ohne aus­drück­li­che schrift­li­che Geneh­mi­gung des Ver­an­stal­ters unter­sagt. Die Teil­neh­men­den ver­pflich­ten sich, die Semi­nar­in­hal­te nicht zu ver­viel­fäl­ti­gen, zu ver­brei­ten, öffent­lich zugäng­lich zu machen oder in irgend­ei­ner Form für beruf­li­che oder kom­mer­zi­el­le Zwe­cke zu nut­zen, es sei denn, eine geson­der­te schrift­li­che Ver­ein­ba­rung wur­de zwi­schen dem Ver­an­stal­ter und dem Teil­neh­men­den getrof­fen. Die­se Rege­lung gilt auch für alle Auf­zeich­nun­gen des Semi­nars (z.B. Video‑, Audio- oder Text­auf­zeich­nun­gen), die dem Teil­neh­men­den wäh­rend oder nach dem Semi­nar zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.

    7. Schluss­be­stim­mun­gen
    Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand für even­tu­el­le Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag ist Bonn. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen des Ver­trags ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Die unwirk­sa­me Rege­lung wird durch eine Rege­lung ersetzt, die dem Wil­len der Par­tei­en bei Ver­trags­ab­schluss mög­lichst nahekommt.

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